Nachfolgend finden Sie die Anträge bzw. Anfragen der CDU Fraktion in der Bad Camberger Stadtverordnetenversammlung.

1. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung 19.04.2016

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2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung 22.06.2016

 

Antrag: Maßnahmen zur Verkehrssicherheit vor dem Ärztehaus

Antragstext:
Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept zu erstellen, damit vor dem Ärztehaus die Verkehrssicherheit sichergestellt werden kann. Dieses Konzept soll auch Vorschläge beinhalten, wie die Fußgänger von dem Parkplatz des Ärztehauses über die Fußgängerampel zum Ärztehaus „geleitet“ werden können. Dieses Konzept soll dann im Bauausschuss zur Beratung vorgelegt werden.


Begründung:
Im unteren Bereich der Pommernstraße wird häufig deutliche schneller, teilweise über 60 km/h gefahren (insbesondere den Berg hinunter). Die Fahrzeug-Frequenz ist hoch, da die Pommernstraße auch als innerörtliche Umgehungsstraße genutzt wird. Es kommt deshalb immer wieder zu gefährlichen Situationen. Dabei besteht die Gefahr, dass Anwohner, Kindergartenkinder, Schulkinder oder Patienten schwer verletzt werden, oder schlimmeres passiert.


Folgende Vorschläge zur Verkehrssicherheit sind u.a. zu prüfen:

- Aufstellung einer Anzeigetafel, welche die gerade gefahrene Geschwindigkeit anzeigt.

- Alternativ ein aufgemalter Kreisel im unteren Kreuzungsbereich „Sonnenring“

 

3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung 20.09.2016

 

Antrag: Sicherstellung erfolgreicher Kitaarbeit in Erbach/Vorstellung Machbarkeitsstudie

Antragstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge folgenden Beschluss fassen: In einer gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Planung und Bau sowie Jugend, Sport und Soziales stellt
der Magistrat Inhalte und Ergebnisse der ihm vom Verwaltungsrat der Pfarrei Bad Camberg überlassenen „Studie Neubau/Sanierung des Kindergartens Str. Mauritius Bad Camberg-Erbach“ vor. Insbesondere nimmt der Magistrat in dieser Sitzung dezidiert zu den Ergebnissen der vorgenannten Studie Stellung, verdeutlicht seine entsprechende Positionierung sowie die favorisierte Handlungsalternative. Auf dieser Basis beraten die beiden Ausschüsse und erarbeiten eine Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung.


Begründung:
Die CDU-Fraktion möchte sicherstellen helfen, dass die erfolgreiche Arbeit der Kindertagesstätte bzw. der Kinderwelt St. Mauritius Bad Camberg-Erbach durch den Träger dauerhaft fortgesetzt werden kann. Hierzu ist es notwendig, dass die in der Stadtverordnetenversammlung Bad Camberg vertretenen Fraktionen umfassend über die aktuelle Situation sowie über künftige Entwicklungsnotwendigkeiten informiert sind. Hinzu tritt, dass es aus CDU-Sicht für eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung unabdingbar ist, über künftige städtische Maßnahmen von erheblicher finanzieller Bedeutung möglichst frühzeitig Kenntnis zu haben, um die Haushaltsplanungen entsprechend anzupassen. Der Stadtverordnete W. Held weist auf die Bedeutung des Themenkomplexes für Erbach hin und bittet daher, auch den Ortsbeirat in die Beratungen einzubinden. Wegen akuter Baumängel und sieht er dringenden Handlungsbedarf, zumal auch die Ausstattung nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht.

 

Antrag: Gesamtstädtische Vereinsvertreterversammlung

Antragstext:
Der Magistrat wird beauftragt, einmal im Jahr eine gesamtstädtische Vereinsvertreterversammlung einzuberufen. Die Modalitäten (Sitzungshäufigkeit, Einladungskreis) werden im Ausschuss Jugend, Sport und Soziales zur abschließenden Beschlussfassung beraten.


Begründung:
Durch eine gesamtstädtische Vereinsvertreterversammlung soll eine bessere Terminkoordination über die einzelnen Stadtteile erreicht werden. Auch soll das Gemeinschaftsgefühl gestärkt werden. Bei seiner Begründung betont er, dass durch vorausschauenden Planungen mögliche Überschneidungen insbesondere bei größeren Veranstaltungen vermieden werden sollten.
Der Stadtverordnete Wozniak nennt den Antrag grundsätzlich begrüßenswert, weist jedoch auf die organisatorischen Schwierigkeiten hin, die bei einem solchen Termin zu erwarten sind. Er weist darauf hin,dass bei der Stadtverwaltung ein gemeinsamer Kalender geführt wird. Er regt jedoch an, einen dauerhaften Kalender anzulegen, in dem auf möglichst lange Sicht hin alle wiederkehrenden Veranstaltungen in allen Stadtteilen eingetragen werden sollten. Er schlägt vor, dass die Stadtteile ihre Termine gesammelt an die Verwaltung geben und diese dann dort koordiniert werden. Auch Bürgermeister Erk weist darauf hin, dass die Vereinsvertretersitzung nur der Kernstadt schon sehr zeitintensiv ist. Eine Erweiterung des Kreises auf die Vertreter aller Vereine ist zwar wünschenswert, aber eine Überschneidung bestimmter Termine wird sich bei der Vielzahl der Vereine und deren Veranstaltung auch so nicht vermeiden lassen.Der Stadtverordnete Abendroth teilt mit, dass dieser Punkt auch in seiner Fraktion kontorvers diskutiert worden ist. Er ist dennoch der Ansicht, dass es insbesondere für die größeren Veranstaltung sinnvoll wäre, diese vorher untereinander abzustimmen. Der Stadtverordnete W. Held schlägt vor, ein einmaliges treffen einzuberufen, den Verlauf der Sitzung und deren Ergebnisse abzuwarten. Wenn jeder Verein sich auf die jeweils wichtigsten Terminen beschränkt, könnte durchaus ein positives Ergebnis erzielt werden.

 

Antrag: Sachstand B8-Umgehung

Antragstext:
Der Magistrat wird beauftragt, einen aktuellen Sachstandsbericht zum Thema B8-Umgehung im HFA abzugeben. Von Interesse ist dabei auch:

- Sind Punkte noch durch die Stadt Bad Camberg zu erledigen?
- Was hat die Stadt Bad Camberg getan, um den Planfeststellungbeschluss zu forcieren?

Begründung:
Der Planfeststellungsbeschluss ist noch nicht durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr erfolgt. Wir möchten die Hintergründe verstehen. Bei seiner Begründung dankt er Bürgermeister Erk und der Verwaltung für den ausführlichen Sachstandsbericht im Rahmen der heutigen wichtigen Mitteilungen. Mit Blick auf die dort geschilderten Sachverhalte bittet er um detaillierte Informationen im Haupt- und Finanzausschuss.

 

Antrag: Erweiterung Parkplatz Gemeindezentrum Würges

Antragstext:
Der Magistrat führt Gespräche bzw. Verhandlungen mit dem Eigentümer des Grundstücks der ehemaligen Firma Polstermöbel Nagel über den Ankauf bzw. Anpacht o. ä. eines brach liegenden Teilstücks des westlichen und an die Pfarrer-Neubig-Straße angrenzenden Firmengeländes zwecks Erweiterung der Parkplätze für das Gemeindezentrum Würges. Über das Ergebnis dieser Gespräche sowie über alternative Möglichkeiten zur Lösung der dortigen Parkplatzproblematik wird im HFA beraten.


Begründung:
Die unbefriedigende Parkplatzsituation rund um das Gemeindezentrum Würges wurde bereits mehrfach im Ortsbeirat Würges beraten. Dieses Gremium hat den Magistrat daher bereits um die Aufnahme der im Antragstext genannten Ankauf-/Anpachtgespräche ersucht. Da die Parkplatzsituation rund um das Gemeindezentrum Würges bereits seit Jahren virulent ist und die CDU-Fraktion in der aktuellen baulichen Entwicklung des in Rede stehenden Firmengeländes eine Chance für den Erfolg entsprechender Gespräche sieht, sollte das Thema nun forciert werden.

 

4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung 10.11.2016

 

Antrag: Traditionsveranstaltungen in Bad Camberg: Dauerhafter Erhalt und rechtliche Rahmenbedingungen

Antragstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge folgenden Beschluss fassen:

Der Magistrat erläutert im Haupt- und Finanzausschuss die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere in Bezug auf den Lärmschutz, für Traditionsveranstaltungen in der Kernstadt und den Stadtteilen. Schwerpunkt der Darstellung sollte die diesjährige Bad Camberger Kerb vom 7. - 10. Oktober 2016 sein, deren Veranstaltungen aufgrund von Anwohnerbeschwerden unter Bezugnahme auf die angebliche Erlasslage des HMUKLV in ein zeitlich deutlich engeres Korsett gezwungen wurden als in den Vorjahren. Auf dieser Grundlage berät der HFA zwecks Erarbeitung eines Berichtes bzw. einer Beschlussempfehlung an die Stadtverordnetenversammlung Bad Camberg insbesondere über - Möglichkeiten und (rechtliche) Optionen, Traditionsveranstaltungen in der Kernstadt und den Ortsteilen in der bisher bekannten Form auch in Zukunft durchführen zu können, - potentielle Eingaben an den Gesetzgeber zur Flexibilisierung der einschlägigen Rahmenbedingungen und - Möglichkeiten, mit Blick auf das kommende Jahr zu einem Einvernehmen mit den betroffenen Anwohnern im Hinblick auf die Bad Camberger Kerb zu gelangen.


Zu den vorgenannten Beratungen im HFA sind nach § 62 Abs. 6 HGO Vertreter des Vereins Bad Camberger Kerb e.V. hinzuzuziehen und anzuhören.


Begründung
Das erklärte Ziel der CDU-Stadtverordnetenfraktion ist der dauerhafte Erhalt von Traditionsveranstaltungen wie Kerb oder Fastnacht in der Kernstadt und den Stadtteilen dergestalt, dass selbige auch künftig in der altbekannten bzw. -bewährten Form und zeitlichen Ausdehnung stattfinden können. Das zeitliche Korsett, in welches die Veranstaltungen der Bad Camberger Kerb vom 7. bis 10. Oktober 2016 aufgrund (neuer) rechtlicher Vorgaben gepresst wurden, könnte nach Einschätzung der CDU-Fraktion dazu geeignet sein, die erfolgreiche Fortentwicklung solcher Traditionsveranstaltungen zu beeinträchtigen. Der Stadtverordnete Rühl begründet den Antrag für die CDU-Fraktion. Er erklärt, dass Sorge bestehe, dass Traditionsveranstaltungen, aufgrund der aktuellen Vorkommnisse, in ihrem Bestand gefährdet sind. Daher soll der Magistrat im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten eine Unterstützung gewährleisten, damit die
Traditionsveranstaltungen auch in Zukunft durchgeführt werden können. Die Thematik soll im Haupt- und Finanzausschuss erläutert werden und dort nach Lösungen gesucht werden. Der Stadtverordnete Rühl berichtet von einem Schreiben des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, welches an Herrn Andreas Hofmeister gerichtet ist und sich mit dem Thema Camberger Kerb 2016 beschäftigt.Bürgermeister Erk schildert den Vorfall, aufgrund dessen das Umweltministerium von Anwohnern eingeschaltet wurde. Er empfiehlt, sich im Vorfeld zur nächsten Veranstaltung mit allen Beteiligten zusammenzusetzen. Der Stadtverordnete Traut kündigt an, den Antrag der CDU-Fraktion zu unterstützen. Auch an Fastnacht und beim Höfefest müssten die Nachbarn mit beteiligt werden. Der Stadtverordnete Wozniak berichtet ebenfalls von einem Vorfall anlässlich der Kerb in Erbach.

 

Antrag: Windpark Kuhbett: Ergebnisse Messung Windgeschwindigkeiten

Antragstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge folgenden Beschluss fassen:

Der Magistrat ersucht die Firma Dunoair, welche den Windpark Kuhbett entwickelt, um Bereitstellung der Ergebnisse der dort durchgeführten Messungen der Windgeschwindigkeiten (Windmessmast) und stellt diese im Haupt- und Finanzausschuss und im Umweltausschuss zum Zwecke der Beratung vor.


Begründung:
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17. September 2014 wurde seitens des Magistrates bzw. der Erneuerbaren Energie Bad Camberg GmbH berichtet, dass für den Fall des schließlich erfolgten Abschlusses eines Gestattungsvertrages ein Windmessmast in Nabenhöhe für die Dauer von einem Jahr die erforderlichen Planungsdaten liefern wird. Gleichzeitig wurde ausgeführt, dass die entsprechendenAuswertungen dieser Daten alleine den Gutachtern zur Verfügung gestellt werden. Abweichend von den damaligen Festlegungen ist die CDU-Stadtverordnetenfraktion zu der Überzeugung gelangt, dass es für die Akzeptanz der Energiewende vor Ort und mithin der Errichtung vonWindkraftanlagen von entscheidender Bedeutung ist, dass den Bürgerinnen und Bürgern vermittelt werden kann, dass die hiermit verbundenen Eingriffe in die Natur nicht zuletzt durch einen rentablen Betrieb der Anlagen gerechtfertigt werden. Hierzu ist es notwendig, dass die Stadtverordnetenversammlung Bad Camberg über die Ergebnisse der Windmessungen informiert ist. Der Stadtverordnete Tarik Cinar begründet den Antrag für die CDU-Fraktion. Danach sollen die Messungen der Windgeschwindigkeiten auch im Haupt- und Finanzausschuss und im Umweltausschuss zur Beratung vorgelegt werden.

 

5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung 20.12.2016

 

Anfrage: Mehrgenerationenpark in Erbach

Im Ansatz 2017 des vorgelegten Haushaltsentwurfs 2017 sind unter der Haushaltsstelle 01.02.01 / 591 002 Erträge aus Schlussabrechnung HLG Baugebiet „Vorm Grenzgraben“ 50.000,- € angesetzt. Der CDU-Fraktion stellen sich hierzu folgende Fragen:


1. Wie hoch sind die Beträge im Ergebnis 2015 und 2016?

2. Welcher Anteil der 50.000,- € (Ansatz 2017) stehen für die Errichtung des Mehrgenerationen-parks
in Erbach zur Verfügung.

3. Wie hoch waren / sind die Verwaltungskosten für das Baugebiet „Vorm Grenzgraben“ in Erbach

4. Wie sehen die Ergebnisse im Vergleich zu den Baugebieten „Am grauen Stein“ in der Kernstadt

5. Welche Schlüsse werden aus den Ergebnissen für zukünftig aufzusetzende Baugebiete gezogen?

 

Antrag: Entwicklung Energiekosten durch Holzhackschnitzelanlage

Antragstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge folgenden Beschluss fassen: Der Magistrat wird beauftragt, im Umweltausschuss die Entwicklung der Energiekosten für die an das Nahwärmenetz der Holzhackschnitzelanlage (im alten Feuerwehrgerätehaus) der Erneuerbare Energien Bad Camberg GmbH angeschlossenen Gebäude auf Basis aktueller Zahlen bzw. Daten vorzustellen und zu erläutern.


Begründung:
Im Rahmen der Beratungen zu Bau und Betrieb der Holzhackschnitzelanlage in den städtischen Gremien wurde u.a. als Argument angeführt, dass hierdurch die Kosten für den Energiebezug sinken würden. Im Gegensatz hierzu zeigen die im Haushaltsplan der Stadt Bad Camberg für das Jahr 2017 ausgewiesenen Haushaltsansätze für den Energiebezug eine diesbezügliche Aufwandssteigerung für die an das Nahwärmenetz angeschlossenen Gebäude „Am Amthof/ Altes Rathaus“ und „Kurhaus“ ggü. dem letzten verfügbaren Rechnungsergebnis 2015 an. Die im Haushalt gennanten Zahlen legen in den ersten beiden Jahren des Betriebes des Nahwärmenetzes höhere Energiekosten nahe als in den Zeiträumen zuvor. Dies rechtfertigt nach Auffassung der CDU-Fraktion eine Beratung im zuständigen Ausschuss.

 

Antrag: Errichtung eines Internet-Hotspots im Freizeit- und Erholungsbad

Antragstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge folgenden Beschluss fassen:
Der Magistrat wird beauftragt, das städtische Freizeit- und Erholungsbad bis zum Beginn der Saison 2017 im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel mit einem für dessen Besucher frei verfügbaren Internet-Hotspot auszustatten.


Begründung
Wie die Entwicklung der Besucherzahlen zeigt, befindet sich das Freizeit- und Erholungsbad der Stadt Bad Camberg im Wettbewerb mit entsprechenden Einrichtungen in den Nachbarkommunen. Daher sind nach Auffassung der CDU-Fraktion sukzessive Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Bades zu ergreifen. Hierzu zählt unter anderem das Vorhalten eines für die Besucher frei verfügbaren Internets durch Einrichtung eines entsprechenden Hotspots. Im Haushaltsjahr 2016 stand hierfür ursprünglich ein Betrag von € 3.666,00 im städtischen Haushalt bereit, welcher jedoch nach Auskunft des Magistrates nicht abgerufen wurde, da die Maßnahme nicht zur Umsetzung gelangte. Frei verfügbares Internet an bedeutsamen Punkten und Plätzen war vor wenigen Jahren für die entsprechenden Kommunen oft noch ein Alleinstellungsmerkmal, nimmt nun jedoch auch in den Nachbarkommunen der Stadt Bad Camberg beständig zu und wird in nicht allzu ferner Zukunft schlicht zum Standard einer zeitgemäßen kommunalen Infrastruktur gehören. Umso bedauerlicher ist es aus Sicht der CDU-Fraktion, dass es dem SPD-geführten Magistrat nicht gelungen ist, im Haushaltsjahr 2016 oder bestenfalls sogar in früheren Haushaltsjahren für die Einrichtung eines WLAN-Hotspots im Freizeit- und Erholungsbad zu sorgen. Leider ist es der Stadt Bad Camberg auch in diesem Punkt nicht gelungen, durch konsequentes und zielgerichtetes Verwaltungshandeln einen zeitlichen Vorsprung bzw. einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Kommunen zu erlangen und mithin im hiesigen Raum eine Vorreiterrolle im Bereich der Digitalisierung einzunehmen. Daher ist die Einrichtung eines Internet-Hotspots im Freizeit- und Erholungsbad nach Auffassung der CDU-Fraktion im Haushaltsjahr 2017 unverzüglich nachzuholen. Bei seiner Begründung kritisiert er die schleppende Umsetzung des Antrags. Er befürchtet, dass Bad Camberg bei der Entwicklung der digitalen Infrastruktur abgehängt wird. Bürgermeister Erk erklärt, dass die Verwaltung bereits am 27.08.2016 eine beschlussfähige Vorlage im Magistrat vorgestellt hat. Auch aufgrund vieler Fragen der CDU-Stadträte musste der Sachverhalt erneut beraten werden. Im Anschluss daran hätte die Krankheit des Hauptamtsleiters Herrn Ickstadt zu einer weiteren, unvorhergesehenen Verzögerung geführt. Mittlerweile wurde der Sachverhalt am 19.12.2016 erneut im Magistrat beraten.

 

6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung 22.02.2017

 

Anfrage: Pflicht zum Tragen der Hundesteuermarke – Kontrollmaßnahmen des Ordnungsamtes im öffentlichen Raum

Nach § 11 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Bad Camberg vom 10. Dezember 2015 hat eine Hundehalterin oder ein Hundehalter die von ihr oder ihm gehaltenen Hunde jeweils mit einer gültigen und sichtbaren Hundesteuermarke zu versehen, welche von der Stadt Bad Camberg für jeden angemeldeten Hund, dessen Haltung im Stadtgebiet angezeigt wurde, ausgegeben wird. Nach § 14 Abs. 1 dieser Satzung liegt eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße zwischen € 50,00 und € 1.000,00 geahndet werden k a n n [Hervorh. d. Verf.], dann vor, wenn diese Hundesteuermarken vorsätzlich oder fahrlässig nicht sichtbar an den jeweils gehaltenen Hunden angebracht werden.

Vor diesem Hintergrund stellen sich der CDU-Fraktion folgende Fragen:


1. Wie viele Kontrollmaßnahmen im öffentlichen Raum zur Überprüfung der vorstehend geschilderten Pflicht zum Tragen der Hundesteuermarke haben durch das städtische
Ordnungsamt in den Jahren 2012 bis 2016 jeweils stattgefunden?

2. Wie viele Hundehalter wurden bei den unter Frage 1) genannten Maßnahmen kontrolliert?

3. Wie viele und welche Beanstandungen ergaben sich durch die unter Frage 1) genannten Kontrolmaßnahmen?

Begründung:

Die CDU-Stadtverordnetenfraktion hegt grundsätzlich die Erwartungshaltung, dass die Einhaltung der durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Satzungen der Stadt Bad Camberg durch die Stadtverwaltung fortwährend überprüft und überwacht wird. Hierzu gehört nach Auffassung der CDU-Fraktion auch, dass die Bestimmungen der städtischen Hundesteuersatzung und hier insbesondere die Pflicht zum Tragen einer gültigen Hundesteuermarke regelmäßig durch das Ordnungsamt der Stadt Bad Camberg kontrolliert werden. Dies gilt nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass von gefährlichen Hunden im Sinne des § 5 Abs. 4 der Satzung auch Gefahren für die Bürgerinnen und Bürger sowie für andere Hunde und Tiere der Stadt Bad Camberg ausgehen können. In der Natur der Sache liegt, dass solche Kontrollen zuvorderst im öffentlichen Raum stattfinden müssen. Aus Gründen der Effizienz können derartige Kontrollmaßnahmen nach Auffassung der CDU-Fraktion stichprobenartig im Rahmen der übrigen Tätigkeiten und Bewegungen der Mitarbeiter des Ordnungsamtes im Stadtgebiet erfolgen.

 

Antrag: Umsetzung Berichtspflicht nach § 28 Gemeindehaushaltsverordnung durch den Magistrat

Die Stadtverordnetenversammlung möge folgenden Beschluss fassen:

Der Magistrat wird beauftragt, seiner in § 28 Abs. 1 GemHVO kodifizierten Berichtspflicht nachzukommen. Daher hat der Magistrat fortan die Stadtverordnetenversammlung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. Dabei ist durch den Magistrat nach § 28 Abs. 1 S. 2 zu verfahren und mithin die sich aus dem Finanzstatusbericht als Anlage 22 zur GemHVO ergebende Bewertung der Stadt Bad Camberg in diese Berichtspflicht einzubeziehen.

Begründung

Schon in der bis 31. Dezember des Vorjahres geltenden Fassung der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) war in § 28 Abs. 1 vorgesehen, dass die Stadtverordnetenversammlung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzuges zu unterrichten ist. Eine derartige Unterrichtung über den Stand des Haushaltsvollzuges beinhaltet nach h.M. insbesondere eine Gegenüberstellung der relevanten Planansätze im jeweiligen Haushaltsplan und der entsprechenden sich durch den Vollzug des jeweiligen Haushaltsplanes ergebenden IST-Zahlen zum jeweiligen Berichtszeitpunkt. Mithin wurde schon diese bislang in der GemHVO vorgesehene Berichtspflicht nicht durch die seit geraumer Zeit zu jeder Sitzung der Stadtverordnetenversammlung unter den wichtigen Mitteilungen des Magistrats vermittelten Information erfüllt, da diese eine reine Darstellung von IST-Zahlen beinhalteten.

Mit der per 31. Dezember 2016 in Kraft getretenen neuen GemHVO wurde die Berichtspflicht gegenüber der Stadtverordnetenversammlung in § 28 Abs. 1 GemHVO signifikant erweitert. Seitdem ist auch die sich aus dem sog. Finanzstatusbericht, welcher der GemHVO als neues Muster 22 beigefügt ist, ergebende Bewertung der Stadt Bad Camberg in die Berichtspflicht nach § 28 GemHVO einzubeziehen.

 

Anfrage: Geschwindigkeitsanzeigetafeln im Gebiet der Stadt Bad Camberg

Nach Wahrnehmung der CDU-Stadtverordnetenfraktion sind einzelne Geschwindigkeitsanzeigetafeln im Stadtgebiet dauerhaft außer Betrieb.

Vor diesem Hintergrund stellen sich der CDU-Fraktion folgende Fragen:

  1. An welchen Stellen im Stadtgebiet sind derzeit Geschwindigkeitsanzeigetafeln installiert?
  2. Wie ist der jeweilige aktuelle Status (defekt/außer Betrieb oder in Betrieb) der vorgenannten Anlagen?
  3. In Abhängigkeit von Frage 2: Wie lange und aus welchem Grund sind die betreffenden Geschwindigkeitsanzeigetafeln bereits außer Betrieb?
  4. In Abhängigkeit von Frage 2: Wann werden die sich außer Betrieb befindlichen Geschwindigkeitsanzeigetafeln jeweils wieder in Betrieb genommen?
  5. Moderne Geschwindigkeitsanzeigetafeln zeigen den Autofahrern beispielsweise ein lachendes Gesicht bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und ein wenig begeistertes Gesicht bei deren Überschreitung. Zudem können derartige Geräte die gemessenen Geschwindigkeiten innerhalb eines bestimmten Zeitraumes speichern, so dass sich für die Stadt Bad Camberg beispielsweise die Validität der nicht selten anzutreffenden Anwohnerbeschwerden, die sich über ein Übermaß an Geschwindigkeitsübertretungen vor der eigenen Haustüre beklagen, leicht überprüfen ließe. Welche technischen Merkmale haben vor diesem Hintergrund die im Gebiet der Stadt Bad Camberg eingesetzten Anlagen zur Anzeige der gefahrenen Geschwindigkeiten?

Begründung

Für die CDU-Stadtverordnetenfraktion stellen die hier in Rede stehenden Geschwindigkeitsanzeigetafeln eine sinnvolle Ergänzung und Flankierung der standortgebundenen bzw. mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen bzw- -maßnahmen von Polizei und Ordnungsamt dar. Dies insbesondere deswegen, weil diese Anlagen zuvorderst auf Einsicht und Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer setzen. Vor diesem Hintergrund ist der Einsatz von Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen aus Sicht der CDU auch ein probates Mittel, um eine belastbare Antwort auf die aus der Bürgerschaft zunehmend häufiger artikulierten Wünsche nach zusätzlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen und verstärkter Überwachung bzw. Messung des fließenden Verkehrs vorzuhalten.

Vor diesem Hintergrund ist der CDU-Stadtverordnetenfraktion daran gelegen, dass alle im Gebiet der Stadt Bad Camberg installierten Geschwindigkeitsanzeigetafeln auch dauerhaft und kontinuierlich in Betrieb sind.   

 

Anfrage: Sanierung Bürgerhaus Kurselters in Oberselters: Aktueller Sachstand und Weiterführung gastronomischer Betrieb.

  1. Ist es zutreffend, dass gem. dem erstellten Bau-Zeitplan der Beginn des zweiten Bauabschnittes dieser Baumaßnahme für die 10 KW des laufenden Jahres geplant ist?
  2. Welche Arbeiten/Gewerke kommen im Rahmen dieses vorgenannten Bauabschnittes zur Ausführung und wurden diese Arbeiten bereits vergeben?
  3. Ist es zutreffend, dass es hinsichtlich des o.g. Zeitplans für den zweiten Bauabschnitt zu erheblichen Verzögerungen kommen wird?
  4. In Abhängigkeit von Frage 3: Worauf sind diese Verzögerungen zurückzuführen?
  5. In Abhängigkeit von Frage 3: Welche weiteren finanziellen und terminlichen Auswirkungen bringen diese Verzögerungen für die Gesamtsanierung mit?
  6. Dem Pächter des Restaurants im Bürgerhaus wurde durch das Stadtbauamt mitgeteilt, dass er mit Ablauf des 5. März 2017 die Toiletten im Foyer nicht mehr nutzen kann. Da die Toiletten des Restaurants bereits im ersten Bauabschnitt abgerissen wurden, wird er mit Wegfall der Toiletten im Foyer seinen Geschäftsbetrieb (vorübergehend) einstellen müssen. Daher wird um Beantwortung der Frage gebeten, ob seitens des Magistrats eine angemessene Kompensation für den eingetretenen Einkommensverlust bzw. die Umsatzeinbußen geleistet wird?
  7. In Abhängigkeit von Frage 3: Hätte der Restaurantbetrieb angesichts der erheblichen Verzögerungen hinsichtlich des Zeitplanes für den zweiten Bauabschnitt länger und mithin über den vorgenannten und von der Verwaltung avisierten 5. März 2017 hinaus aufrecht erhalten werden können?
  8. In Abhängigkeit von Frage 7: Der Pächter hat für den Zeitraum nach dem 5. März 2017 aufgrund der ihm durch die Verwaltung gemachten Vorgaben diverse Reservierungsanfragen negativ bescheiden müssen, welche er bei Kenntnis der Verzögerung des Zeitplanes bzw. einer flexiblen Handhabung der Vorgaben für die Fortführung des Restaurantbetriebes durch die Verwaltung hätte annehmen können.  Welche Lösungen sind seitens des Magistrats für diesen nicht durch den Pächter zu vertretenden Umsatzverlust angedacht?
  9. Kann der Pächter, um ihm in angemessenem Rahmen Planungssicherheit zu ermöglichen, mit einer verbindlichen Zusage durch den Magistrat rechnen, ab wann er seinen Geschäftsbetrieb wieder aufnehmen kann?
  10. Wann wird der Restaurant- bzw. Geschäftsbetrieb nach derzeitigem Kenntnisstand des Magistrats wieder aufgenommen werden können?

Begründung

Der CDU-Stadtverordnetenfraktion ist die Sanierung und Renovierung des Bürgerhauses Kurselters in Bad Camberg-Oberselters seit Jahren ein großes Anliegen. Gleichzeitig ist der CDU daran gelegen, dass in allen Bürgerhäusern der Stadt ein qualitativ ansprechender und kontinuierlicher gastronomischer Betrieb durch die jeweiligen Pächter gewährleistet ist. Alleine die häufigen Pächterwechsel in der Erlenbachhalle in Bad Camberg-Erbach zeigen, wie schwer dieser Anspruch in der heutigen Zeit einzulösen sein kann. Daher setzt sich die CDU-Stadtverordnetenfraktion dafür ein, dem seit Jahren im Bürgerhaus Kurselters in Oberselters erfolgreich und zur Zufriedenheit von Bürgern, Vereinen und Gästen wirkenden gastronomischen Pächter den Verbleib bzw. die Fortführung seines Restaurants zu ermöglichen.

 

Antrag: Beratung der Auswirkungen der Reduzierung der Eigenkapitalzinssätze Strom und Gas durch die BNetzA auf die EnergieRegion Taunus - Goldener Grund Beteiligungs GmbH & Co. KG (BERT) bzw. die Stadt Bad Camberg

Die Stadtverordnetenversammlung möge folgenden Beschluss fassen:

Der Magistrat wird beauftragt, im Haupt- und Finanzausschuss einen umfassenden Bericht über die mittelbaren und unmittelbaren Auswirkungen der am 5. Oktober 2016 durch die Bundesnetzagentur für die 3. Regulierungsperiode vorgenommenen Reduzierung der Eigenkapitalzinssätze Strom und Gas auf 6,91% (Neuanlagen) bzw. 5,12% (Altanlagen) auf die EnergieRegion Taunus - Goldener Grund Beteiligungs GmbH &Co. KG (BERT) bzw. zukünftige Haushalte der Stadt Bad Camberg zu erstatten. Hierzu ist die Geschäftsführung der involvierten Gesellschaften hinzuziehen. In diesem Zusammenhang ist durch den Magistrat auch darzustellen, wie sich die vorgenannten Änderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen auf die Planergebnis- bzw. Planliquiditätsrechnungen sowie die Planbilanzen der Gesellschaften auswirken, welche der ursprünglichen Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung Bad Camberg zur Gründung einer Stromnetz-Eigentumsgesellschaft in Interkommunaler Zusammenarbeit zu Grunde lagen. Nach der Beratung erstattet der HFA der Stadtverordnetenversammlung Bad Camberg einen Bericht.

Begründung

Im Rahmen der Beratungen in den politischen Gremien der Stadt Bad Camberg zur Gründung einer Stromnetz-Eigentumsgesellschaft bzw. zur „Rekommunalisierung“ des Stromnetzes“ wurde in allen zur Verfügung gestellten Planrechnungen bzw. Wirtschaftlichkeitsanalysen noch ein Eigenkapitalzinssatz von rund 9% zu Grunde gelegt. Die durch die BNetzA am 5. Oktober 2016 vorgenommene Reduzierung der regulatorischen Eigenkapitalzinssätze sowohl für Neu- als auch für Altanlagen auf 6,91% bzw. 5,12% stellt vor diesem Hintergrund eine erhebliche Verschlechterung dar. Für die CDU-Stadtverordnetenfraktion stellt sich die Frage, wie sich diese Reduktion auf die BERT und mithin auf die Stadt Bad Camberg auswirkt.

 

Antrag: Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Ehrenurkunde an die Stadtteile Erbach und Würges

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge folgenden Beschluss fassen:

Der Magistrat wird beauftragt, beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport die Freiherr-vom-Stein-Ehrenurkunde für die Stadtteile Erbach und Würges für ihr 1250-jähriges Bestehen zu beantragen.

Begründung :

Im Jahr 1951 wurde von der Hessischen Landesregierung zur Stärkung des kommunalen Bewusstseins die Freiherr-vom-Stein-Plakette an schon lange bestehende Gemeinden und Städte gestiftet. Seitdem erhielten die ehemals selbstständige Gemeinde Erbach im Jahr 1968 die Plakette für 1200-jähriges Bestehen, die ehemals selbstständige Gemeinde Oberselters im Jahr 1972 die Plakette für 1200-jähriges Bestehen und die Stadt Bad Camberg im Jahr 1981 die Plakette für 700 Jahre Stadtrechte. Da die Stadt Bad Camberg bereits die Freiherr-vom-Stein-Plakette erhalten hat, kann diese nicht erneut verliehen werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, einzelnen Ortsteilen aus Anlass eines entsprechenden Jubiläums die Freiherr-vom-Stein-Ehrenurkunde zu verleihen sofern dieses im festlichen Rahmen gefeiert wird.

Die beiden Stadtteile Erbach und Würges, die seit der Gebietsreform 1974 zur Stadt Bad Camberg gehören, blicken im kommenden Jahr 2018 auf ein mindestens 1250-jähriges Bestehen zurück. Dieses historische Ereignis sollte zum Anlass genommen werden, beiden Stadtteilen die Freiherr-vom-Stein-Ehrenurkunde zu verleihen. Sowohl Erbach als auch Würges sind nun 43 Jahre Teil der Stadt Bad Camberg, haben sich aber dennoch Eigenheiten bewahrt, die beiden Stadtteilen einen unverwechselbaren Charakter geben.

Die Einzelheiten sind im Erlass „Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Plakette und der Freiherr-vom-Stein-Ehrenurkunde an Gemeinden sowie an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens“ des Hessischen Ministers des Innern vom 28. September 2016 geregelt (Staatsanzeiger 2016 S. 1071).

 

7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung 18.04.2017

 

Antrag: Umbenennung der Rudolf-Dietz-Straße: Erstattung der den Anwohnern entstehenden Kosten durch die Stadt Bad Camberg

Die Stadtverordnetenversammlung möge folgenden Beschluss fassen:

Der Magistrat wird beauftragt, den in der Rudolf-Dietz-Straße in Bad Camberg wohnenden Bürgerinnen und Bürgern auf Antrag und Nachweis jene unmittelbaren finanziellen Aufwendungen (beispielsweise im Hinblick auf Ausweisdokumente, Grundbucheintragungen, Fahrzeugpapiere, Versicherungen, vorgedrucktes Briefpapier, Hausnummernschilder) zu erstatten, welche diesen durch den mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen am 10. November 2016 gefassten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung entstehen, die Rudolf-Dietz-Straße umzubenennen. Die Deckung dieser Kostenerstattung im städtischen Haushalt 2017 erfolgt ausschließlich und vollständig über Hausstelle 06.02.01.616101 (Instandhaltung Gebäude), welche einen Ansatz von € 78.000,00 – hiervon € 70.000,00 für die Sanierung des intakten Daches am Haus der Jugend – aufweist. Über die genauen Modalitäten der hier in Rede stehenden Kostenerstattung wie beispielsweise Antrags- und Nachweisverfahren sowie eine etwaige Obergrenze berät der Haupt- und Finanzausschuss zur abschließenden Beschlussfassung.

Begründung

Wie bekannt, hätte die CDU-Fraktion gerne an der über viele Jahre gemeinsam mit der SPD-Fraktion vertretenen Linie festgehalten, die Rudolf-Dietz-Straße nicht umzubenennen und stattdessen weiterhin mit einer ergänzenden Beschilderung auf die historischen Verstrickungen des Namensgebers hinzuweisen. Aufgrund einer aussagegemäß geänderten politischen Ausrichtung der SPD-Fraktion erhielt das durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen seit Jahren vorgetragene bzw. beantragte Anliegen, die Rudolf-Dietz-Straße umzubenennen, am 10. November 2016 erstmals eine Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung Bad Camberg. Nach der festen Überzeugung der CDU-Stadtverordnetenfraktion Bad Camberg erfolgt diese Umbenennung nicht aus sachlichen Erwägungen, sondern aus weltanschaulichen Gründen auf Seiten der Antragsteller und spiegelt nicht den mehrheitlichen Willen der Bürgerinnen und Bürger in Bad Camberg wieder. Eine solch umstrittene kommunalpolitische Entscheidung sollte nicht zu finanziellen Lasten der Anwohnerinnen und Anwohner der bisherigen Rudolf-Dietz-Straße gehen, welchen durch die Umbenennung ohnehin schon ein erheblicher zeitlicher Aufwand (Telefonate, Schriftwechsel, Gänge mit bzw. zu Behörden, Banken, Versicherungen usw.) aufgebürdet wird. Dabei ist es aus Sicht der CDU-Fraktion nur recht und billig, dass die Folgekosten des einen grünen Prestigeprojektes, hier der Umbenennung der Rudolf-Dietz-Straße, im städtischen Haushalt zu Lasten eines anderen grünen Prestigeprojektes gehen – namentlich der ebenfalls aus sachlichen Erwägungen nicht nachvollziehbaren Sanierung des völlig intakten Daches des Hauses der Jugend.