Bisher werden in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Bad Camberg keine freiwilligen Corona-Selbsttests für die Kinder angeboten bzw. in einem geordneten Verfahren mit klaren Handlungsempfehlungen zur regelmäßigen Anwendung durch die Erziehungsberechtigten verteilt. Die CDU-Stadtverordnetenfraktion möchte dies angesichts des aktuell dramatischen Infektionsgeschehens ändern. Zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember wurde daher beantragt, dass der Magistrat der Stadt Bad Camberg den städtischen Kindertageseinrichtungen unverzüglich geeignete Selbsttests für die freiwillige und regelmäßige Testung der Kinder durch deren Eltern zur Verfügung stellt und in diesem Zusammenhang für eine einheitliche Vorgehensweise in allen Kitas sorgt. Dazu soll auch die durch das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) angebotene Förderung in Form einer hälftigen Kostenübernahme in Anspruch genommen werden.

Die CDU-Fraktion betont, dass es sich bei dem vorliegenden Antrag vorbehaltlich verschärfter landesrechtlicher Vorgaben um ein freiwilliges Testangebot handeln soll. In Hessen besteht zum Zeitpunkt der Antragsstellung im Gegensatz zu anderen Bundesländern nämlich keine Testpflicht für Kinder in Kindertageseinrichtungen. Der CDU-Fraktionsvorsitzende, Daniel Rühl, konkretisiert den Antrag der CDU-Stadtverordnetenfraktion: „Angesichts der derzeit besorgniserregend hohen Corona-Zahlen müssen den städtischen Kindertagesstätten alle erforderlichen Mittel für einen größtmöglichen Infektionsschutz an die Hand gegeben werden. Dazu gehört, dass nun schnellstmöglich Tests beschafft bzw. bereits vorhandene Tests flächendeckend an die Erziehungsberechtigten verteilt werden, damit diese ihre Kinder regelmäßig testen können. Dies allein genügt allerdings nicht. Wir brauchen ein geordnetes und ein einheitliches Verfahren für alle Kitas. Denkbar wäre beispielsweise der nachdrückliche Appell an alle Eltern, mit den bereitgestellten Selbsttests zwei Mal in der Woche ihre Kinder zu testen. Zudem sollte eine klare Handlungsempfehlung herausgegeben werden, wie im Falle eines positiven Ergebnisses weiter zu verfahren ist.“

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